Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK) sind naturschutzfachliche Maßnahmen auf Landwirtschaftsflächen, die der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft dienen und die in den Betriebsablauf integriert werden.
Sie werden durch § 15 Abs. 3 BNatSchG privieligiert, doch auch mehr als 10 Jahre nach dessen Einführung werden PIK-Maßnahmen nur selten umgesetzt.
Auf Grundlage der Erfahrungen aus stadt PARTHE land liefert die Arbeitshilfe umfassende Infos für die Praxis.